ANMELDUNG Phelsuma Grandis

Schutzstatus Phelsumen

Die Gattung der Phelsumen zählt zu den besonders geschützten Tierarten.

Daher ist sie im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA), sowie unter Anhang B der EU Artenschutzverordnung ( Nr. 338/97) aufgelistet. Außerdem sind Phelsumen gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV §10 Ab.2)  meldepflichtig.

Ausnahme Meldepflicht Phelsuma Grandis

Keine Regel ohne Ausnahme.

Für Phelsuma madagascariensis und Phelsuma laticauda besteht seit 2005 keine Meldepflicht mehr. Hintergrund sind die häufigen Nachzuchten der Tiere, so dass kaum noch Wildfänge im Handel zu beobachten sind. Eine Nachweispflicht durch eine Bescheinigung des Verkäufers besteht weiterhin, um die Legalität der Tiere sicherzustellen.

Früher hießen die Anmeldepapiere übrigens CITES, aber die gibt es schon seit 1997 nicht mehr.

Wie aber steht es nun um den Phelsuma Grandis?

Bis 2007 wurde Phelsuma Grandis noch als Unterart des Phelsuma Madagascariensis gezählt. Er hieß bis dahin Phelsuma Madagascariensis Grandis. Damit sollte er seitdem also automatisch von der Meldeflicht befreit sein. Nun bewerten die Behörden ihre Einstufung aber anhand der Anlage 5 der BArtSchV. Und dort wird Phelsuma Grandis leider immer noch nicht explizit aufgeführt.

Muss ich Phelsuma Grandis nun anmelden oder nicht?

Das führt zu der kuriosen Lage, dass die Behörden es unterschiedlich handhaben. Unsere Behörde im Kreis Düren beispielsweise besteht auf einer Anmeldung, so dass alle unsere Phelsuma Grandis auch dort gemeldet sind (und bei Verkauf abgemeldet werden). Du solltest daher einfach mit deiner zuständigen Behörde in Kontakt treten, um die Meldepflicht für dich zu klären. Das ist in der Regel die Untere Landschaftsbehörde oder Untere Naturschutzbehörde.

Wie erfolgt die ordnungsgemäße Phelsuma Grandis Anmeldung?

Du als Halter musst die Tiere bei der zuständigen Behörde anmelden. Die genaue Zuständigkeit erfährst du bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Manchmal gibt es eigene Formulare, selten sogar Online-Verfahren, das ist aber von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich. Falls deine Behörde eine Anmeldung fordert, jedoch kein eigenes Formular anbietet, so findest du im Folgenden ein Formular mit allen relevanten Daten.

Bestandteile der Kauf- / Abgabebescheinigung

§ 7 Haltung von Wirbeltieren Absatz (2) regelt: „Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.“

Der Kauf und Verkauf muss durch eine Bescheinigung belegt sein, die folgende Angaben enthält:

  • wissenschaftlicher/ deutscher Name der Art
  • Vermerk ob es sich um Wildfänge oder Nachzuchten handelt
  • Schlupfdatum, Alter und Geschlecht
  • wann und bei welcher Behörde die Tiere angemeldet wurden
  • bei Nachzuchten Angaben zu den Elterntieren (Meldedatum, Behörde)
  • Name und vollständige Adresse des Verkäufers und Käufers

Formular

Wir nutzen das Formular der unserem Kreis angrenzenden Städteregion Aachen: Formular Herkunftsbestätigung/ Herkunftsnachweis.

Wenn du eine unserer Nachzuchten übernimmst, bekommst du neben dem Herkunftsnachweis zusätzlich einen Kaufvertrag. Und als besonderes Merkmal ein Bild der individuellen Kopfzeichnung, wie du es unten auf dem Foto siehst!